TSV Schwiegershausen e.V. von 1906

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Regeln für Sport auf und neben unserem Sportplatz

Wo darf ich wie Sport treiben? Diese Frage stellt sich unseren Mitgliedern und vermutlich auch den Sport treibenden Nachbarvereinen immer wieder aufs Neue. Hier nun noch einmal die gültigen Regeln für Niedersachsen in Wort und Bild.

Es gibt klare Unterschiede zwischen Sport auf dem Sportplatz und im öffentlichen Raum:

Für unseren Sportverein können wir das Bild oben folgendermaßen zusammenfassen.Wir haben in die Aufzählung auch weitere Vorgaben erfasst, welche aus dem Bild nicht zu entnehmen sind.

NICHT erlaubt sind nach wie vor:

- Wassergymnastik

- Walking, Laufen, Fahrradfahren in größeren Gruppen im öffentlichen Raum (außerhalb unseres Sportplatzes)

- Sport in unserer Sporthalle (über die Freigabe unserer Sporthalle werden wir gesondert informieren)

Erlaubt ist:

- Sport in Gruppen in unbegrenzter Zahl auf dem Sportplatz unter Einhaltung der Leitplanken des DOSB 

- Sport für Personen aus 2 verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum. Das betrifft beim TSV z. B. die Walking-, Lauf- und Fahrradgruppen! 

Sollten Fragen zu den aktuellen Regeln bestehen, setzt euch bitte vor eurer sportlichen Betätigung unbedingt mit dem Vorstand in Verbindung! Aktuell gibt es in diesem Bereich ständig Neuerungen bzw. Änderungen der Regeln. Wir dürfen uns im Verein zwar wieder sportlich betätigen, sind hier aber natürlich auch weiter zum Schutz aller an zahlreiche Auflagen gebunden! Trotz allem wünschen wir unseren Mitgliedern Spaß und Freude bei der Ausübung "ihrer" Sportart und wünschen allen mehr denn je "Gesundheit"!