Neue Regelungen zum Sportbetrieb
Die Sportausübung im Freien ist nahezu uneingeschränkt möglich, Sportvereine haben jedoch weiterhin ein Hygienekonzept vorzuhalten. Und auch beim Sport gilt die Empfehlung, dass möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden sollte. Dies gilt selbstverständlich nicht für Kontaktsportarten. Die Sportausübung im Freien wird auch nach Feststellung der Warnstufe 1 bzw. Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht weiter eingeschränkt. Es wird dennoch empfohlen generell beim Sporttreiben 3G anzuwenden, auch dann, wenn die Warnstufe 1 noch nicht überschritten ist. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist vor und nach der Sportausübung im Freien möglich. Hier ist der Mindestabstand möglichst ebenfalls einzuhalten.
Für die Sportausübung in den vom TSV Schwiegershausen genutzten Sport- und Schwimmhallen gilt grundsätzlich das Gleiche, wie für die Sportausübung im Freien. Bei Feststellung von mindestens der Warnstufe 1 bzw. des Überschreitens einer 7-Tage-Inzidenz von 50, ist die Sportausübung in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen möglich. Der jeweiligen Übungsleiter hat einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist in diesem Fall selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich. Es wird dennoch empfohlen generell beim Sporttreiben 3G anzuwenden, auch dann, wenn die Warnstufe 1 noch nicht überschritten ist.