TSV Schwiegershausen e.V. von 1906

  • 23_JHV_Ehrungen

Leichathletiktraining startet wieder

Ab kommenden Dienstag heißt es von 15.30 - 17.00 Uhr wieder "Sport frei"🏃‍♀️
Locke und Miriam bieten für alle 5 - 12 jährigen ein Leichtathletiktraining an. Spaß und Spiel sollen dabei natürlich auch nicht zu kurz kommen.
Anfänger und Fortgeschrittene sind gleichermaßen willkommen.
Nach Absprache findet das Training auf dem Sportplatz oder in der Halle statt.
Wir freuen uns auf euch💪😊

Hobby-Liga Spieler mit Fehlstart in die neue Saison

Text und Bild: Sven Gothe

 

 

Für den TSV spielten: Nils Schrader, Sven Bierwirth, Cedric Barke, Stefan Bierwirth, Daniel Bringmann und Mitja Niehus

Eine zu erwartende, dennoch bittere Niederlage mussten die Hobby-Liga Spieler des TSV am vergangenen Wochenende einstecken.

Unter Berücksichtigung der 1G-Regel gastierte zum Neustart der SHL-Saison 2021/22 (Steeldarts-Hobby-Liga) der amtierende Vizemeister aus Herzberg in Schwiegershausen.

Auch im dritten Versuch sollte es dem neuformierten Team nicht gelingen, dem DCH Punkte abzunehmen.

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Neue Regelungen zum Sportbetrieb

Die Sportausübung im Freien ist nahezu uneingeschränkt möglich, Sportvereine haben jedoch weiterhin ein Hygienekonzept vorzuhalten. Und auch beim Sport gilt die Empfehlung, dass möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden sollte. Dies gilt selbstverständlich nicht für Kontaktsportarten. Die Sportausübung im Freien wird auch nach Feststellung der Warnstufe 1 bzw. Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht weiter eingeschränkt. Es wird dennoch empfohlen generell beim Sporttreiben 3G anzuwenden, auch dann, wenn die Warnstufe 1 noch nicht überschritten ist. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist vor und nach der Sportausübung im Freien möglich. Hier ist der Mindestabstand möglichst ebenfalls einzuhalten.

Für die Sportausübung in den vom TSV Schwiegershausen genutzten Sport- und Schwimmhallen gilt grundsätzlich das Gleiche, wie für die Sportausübung im Freien. Bei Feststellung von mindestens der Warnstufe 1 bzw. des Überschreitens einer 7-Tage-Inzidenz von 50, ist die Sportausübung in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen möglich. Der jeweiligen Übungsleiter hat einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist in diesem Fall selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen möglich. Es wird dennoch empfohlen generell beim Sporttreiben 3G anzuwenden, auch dann, wenn die Warnstufe 1 noch nicht überschritten ist.